Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird die Barrierefreiheit in Deutschland ab dem 28. Juni 2025 deutlich gestärkt. Das Gesetz gilt für eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen, darunter Websites, Apps, Software, Hardware, öffentliche Gebäude und Verkehrsmittel.
Barrierefreiheit bedeutet, dass Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich sind, unabhängig von ihrer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung. Dazu gehören Menschen mit Seh-, Hör-, Sprach-, Bewegungs- oder Lernbehinderungen.
Das BFSG schreibt strengere Anforderungen an die Barrierefreiheit von Websites vor. So müssen Websites ab dem 28. Juni 2025 folgende Anforderungen erfüllen:
Das Gesetz schreibt außerdem vor, dass Barrierefreiheit von Anfang an berücksichtigt werden muss. Das bedeutet, dass Produkte und Dienstleistungen nicht erst nachträglich an die Anforderungen angepasst werden dürfen!
Barrierefreiheit ist nicht nur ein gesetzliches Gebot, sondern auch eine Chance für alle. Barrierefreie Produkte und Dienstleistungen sind für alle Menschen zugänglich, unabhängig von ihrer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung. Das bedeutet, dass mehr Menschen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
Darüber hinaus kann Barrierefreiheit auch wirtschaftliche Vorteile bringen. Unternehmen, die barrierefreie Produkte und Dienstleistungen anbieten, können neue Kundengruppen erschließen.
Weitere Vorteile:
Um die Anforderungen des BFSG zu erfüllen, können Unternehmen folgende Maßnahmen ergreifen:
Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen anbieten, die ab 2025 barrierefrei sein müssen, sollten sich rechtzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten. Wir beraten Sie gerne zu Themen wie User Interface Design oder Corporate Websites und Portale bei denen schon von Beginn an auf die Barrierefreiheit geachtet werden muss.
Der Bund und die Länder bieten verschiedene Fördermöglichkeiten für die Umsetzung der Anforderungen des BFSG an. Unternehmen können sich über die jeweiligen Förderprogramme informieren.
Barrierefreies Webdesign ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Inklusion im Internet. Das BFSG schafft mehr Chancen für Menschen mit Behinderungen, am digitalen Leben teilzunehmen. Unternehmen sollten sich daher frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten.
Hier sind einige konkrete Beispiele für barrierefreies Webdesign:
Unternehmen, die diese Tipps berücksichtigen, machen ihre Websites für ein breiteres Publikum zugänglich.
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